Alans Blog

Internet, Technik, Software, Elbmarsch.

Telekomödie, Teil 1

Die Telekom hat einen einfachen Auftrag: einen neuen Telefonanschluß für ein neues Haus herstellen.

Zu diesem Zweck steuerte der (zukünftige) Kunde die Website der Telekom an und füllte das Antragsformular für einen VDSL-Anschluß aus. Adresse für den Anschluß: A-Straße 44A, die als nicht vorhanden erkannt wurde, aber vom Kunden als "diese Adresse ist dennoch korrekt" bestätigt wurde. Abweichende Adresse für die Rechnung: B-Straße 80 in demselben Ort. Abweichende Adresse für die eventuelle Lieferung von Geräten oder Hardware: ebenfalls B-Straße 80.

Nachdem das Formular korrekt ausgefüllt und abgeschickt worden war, bot die Website einen Link an, wo man den Fortgang des Auftrags verfolgen könne. Dieser Link führte allerdings zu einer Login-Seite, die nach Kundennummer und (!) Telefonnummer fragte. Der noch-nicht-Kunde wunderte sich, wie er diesen Auftrag wohl nachverfolgen können sollte, wenn er bisher weder das eine noch das andere hatte...

Etwa eine Woche später folgte ein Anruf der Telekom. Man habe einen Auftrag für einen neuen Anschluß in der B-Straße 80, ob das richtig sei? Die A-Straße 44A sei nicht in der Datenbank der Telekom vorhanden, oder sei diese Adresse doch gemeint (der Kunde fragte sich, wozu das Feld "diese Adresse ist dennoch korrekt" dienen sollte)? Schnell wurde klar, daß die Adressen von einem anderen Mitarbeiter vertauscht worden waren (der Kunde wunderte sich, wie schnell gewisse Dinge bei der Telekom gingen), und der Telekom-Mitarbeiter versprach, die korrekten Adressen einzutragen und dem Bauherrenservice Bescheid zu geben, damit man den Kunden wegen des neuen Anschlusses in den nächsten Tagen kontaktieren könnte.

Zwei Tage später trafen beim Kunden zwei Briefe ein. Beide adressiert an die A-Straße 44A, aber zum Glück gehört der Postbote im Ort zu den Menschen, die noch selbständig denken können, und so lieferte dieser die Briefe ohne Verzögerung in die B-Straße 80. Der erste Brief enthielt den Hinweis, daß man die technische Umsetzbarkeit prüfe und sich demnächst wieder melden würde. Der zweite enthielt neben einem Anschreiben das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat - ebenfalls mit der falschen Adresse. Im Anschreiben zum SEPA-Mandat stand sinngemäß "bei eventuellen Änderungen tragen Sie diese direkt auf dem SEPA-Lastschriftmandat ein", auf dem Lastschriftmandat selbst fand sich der ausdrückliche Hinweis, daß handschriftliche Änderungen auf diesem Formular nicht erfaßt werden könnten, da das Formular maschinell eingelesen werde.

Also rief der Kunde bei der Telekom an und benötigte nur wenige Versuche, am unfähigen Sprachcomputer vorbei an einen Menschen aus Fleisch und Blut zu gelangen. Dessen Tip, man möge doch die korrekte Adresse auf dem SEPA-Lastschriftmandat manuell eintragen, wurde vom immer-noch-nicht-Kunden mit dem Hinweis auf die widersprüchlichen Anweisungen auf dem Formular und dem Anschreiben kommentiert, worauf dem Mitarbeiter die sinngemäße Aussage entfuhr: "Was für ein Unsinn!". Dem konnte der Anrufer nur zustimmen, und man einigte sich darauf, daß die sicherste Methode offensichtlich sei, das Lastschriftmandat selbst noch einmal auf neutralem Papier zu verfassen, zu unterschreiben und an die Telekom zu schicken.

Man darf gespannt sein, wie viele telekomische Anekdoten noch erzählt werden können, bevor der Anschluß tatsächlich geschaltet wird.

Fortsetzung folgt...